Pflegehilfsmittel

im Wert von bis zu 40,- € – die Kosten trägt Ihre Pflegekasse:

  • Bei uns individuell und flexibel bereits ab Pflegegrad 1
  • Schnelle und unkomplizierte Beantragung, wir übernehmen den Papierkram für Sie
  • Wir verwenden ausschließlich Markenprodukte
  • Direkt zum Mitnehmen individuell wählbar ganz nach ihren Bedürfnissen
  • Ohne Mindestlaufzeit
  • Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten

Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben gesetzlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, sofern diese das alltägliche Leben betroffener Personen erleichtern. Nach Antragstellung prüft die Pflegekasse den individuellen Anspruch. Pflegehilfsmittel stehen, anders als das Pflegegeld, Betroffenen bereits ab Pflegegrad 1 zu. Auch pflegende Angehörige können den Antrag für die pflegebedürftige Person stellen.

 

packet 40 Euro zusatzZusätzlich schenken wir Ihnen ein hochwertiges Pflegeset*

*Nur so lange der Vorrat reicht.
Bild - Beispielprodukte.

 

Ihr Sanitätshaus in Oppum

Wir beraten und betreuen Patienten, Praxen, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste. Im Sanitätshaus Oppum nehmen wir uns Zeit für Sie, bei uns steht der Mensch und seine Beweglichkeit im Mittelpunkt. Wir helfen unseren Kunden gesund zu werden, geben Impulse für die Gesunderhaltung und verhindern durch präventive Maßnahmen mögliche Bewegungseinschränkungen.

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So finden Sie uns

SanOp GmbH
Hauptstraße 8, 47809 Krefeld

  Mo, Di, Mi, Fr 9.00 - 17.00 Uhr
      Do 8.00 - 13.00 u. 14.00 - 18.00 Uhr
      oder nach tel. Terminvereinbarung

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