Pflegehilfsmittel

im Wert von bis zu 40,- € – die Kosten trägt Ihre Pflegekasse:
- Bei uns individuell und flexibel bereits ab Pflegegrad 1
- Schnelle und unkomplizierte Beantragung, wir übernehmen den Papierkram für Sie
- Wir verwenden ausschließlich Markenprodukte
- Direkt zum Mitnehmen individuell wählbar ganz nach ihren Bedürfnissen
- Ohne Mindestlaufzeit
- Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten
Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben gesetzlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, sofern diese das alltägliche Leben betroffener Personen erleichtern. Nach Antragstellung prüft die Pflegekasse den individuellen Anspruch. Pflegehilfsmittel stehen, anders als das Pflegegeld, Betroffenen bereits ab Pflegegrad 1 zu. Auch pflegende Angehörige können den Antrag für die pflegebedürftige Person stellen.
Zusätzlich schenken wir Ihnen ein hochwertiges Pflegeset*
*Nur so lange der Vorrat reicht.
Bild - Beispielprodukte.